BOB - Bequem ohne Bargeld zum Tagesbestpreis mit Bahn und Bus unterwegs BOB ist das Konto-Ticket für Spontan- und Gelegenheitsfahrer*innen in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und dem gesamten VBN-Gebiet. BOB ist gebührenfrei und erfordert keinen Mindestumsatz. Die Abrechnung der Fahrten erfolgt monatlich bei einem Rechnungsvolumen von mind. 10,– €, spätestens jedoch zum Quartalsende und das ganz bequem per Lastschrift. Sie sind neu bei BOB?Für die BOB-Chipkarte bitte den Antrag Ihres Verkehrsunternehmens ausfüllen und absenden. Ihre Karte erhalten Sie nach wenigen Tagen per Post. Die BOB-App können Sie einfach downloaden und sich kostenlos registrieren.
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Ihre Vorteile im Überblick
Das kostenlose Konto-Ticket ist gebührenfrei und erfordert keinen Mindestumsatz.
Fahren Sie ganz spontan mit Bus und Bahn – ohne Bargeld. BOB bucht den Fahrpreis direkt von Ihrem Konto ab.
Als Gelegenheitsfahrer*in erhalten Sie mit BOB immer Ihren individuellen »Tagesbestpreis«. Das heißt, auf Basis der durchgeführten Fahrten wird zur Rechnungsstellung der günstigste Preis pro Tag unter Berücksichtigung von 4erTickets, Nachtlinienzuschlägen (4erTicket; nach aktiver Buchung), Schüler-10erTickets (BSAG und BREMERHAVEN BUS), Kinder-EinzelTickets, FahrradTickets sowie die KurzstreckenTickets berechnet.
Die BOB-Karte ist übertragbar. In der BOB-App können Sie virtuelle Karten für verschiedene Personen erstellen – ein Vertrag, viel Flexibilität. Der Tagesbestpreis wird dann separat für jede Karte berechnet und in einer Rechnung zusammengefasst.
Halten Sie wie gewohnt Ihre Karte vor den Automaten oder buchen Sie das Ticket schon vor Fahrtantritt mit Ihrer BOB-App – mit BOB haben Sie Ihr günstiges Ticket schon in der Tasche!
Ihre Rechnung und die Fahrtenübersicht erhalten Sie entweder monatlich oder am Ende des Quartals.
Anmeldung: Diese Option muss gewählt werden, wenn Sie bereits einen bestehenden BOB-Vertrag besitzen. Registrierung: Diese Option ist für Neukunden bestimmt. Hierüber kann ein Antrag über einen BOB-Vertrag gestellt werden.
Sie wählen »Anmelden« und tragen die geforderten Daten des Vertragsinhabers in die Eingabefelder ein. Nach erfolgreicher Anmeldung haben Sie die Wahl zwischen einer neuen digitalen BOB-Karte zu erstellen oder sich mit einer bestehenden digitalen BOB-Karte zu verknüpfen. Daraufhin bekommt der Vertragsinhaber eine E-Mail, um der Verknüpfung zuzustimmen.
Sie wählen »Registrieren«, füllen das Formular aus und senden die Registrierung ab. Das System prüft nun Ihre Kundendaten und leitet die Daten an Ihr betreuendes Verkehrsunternehmen. Sollte alles in Ordnung sein, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte den Vertrag zu aktivieren. Sobald dieser über den Button bzw. über den Link aktiviert wurde, können Sie sich bei der BOB-App anmelden und sich mit einer digitalen Karte verknüpfen.
Sie melden sich auf dem Endgerät der anderen Person mit Ihren Vertragsdaten an und erstellen eine zusätzliche digitale BOB-Karte. Anschließend muss die Verknüpfung angefragt werden und der Vertragspartner erhält eine E-Mail, um der Verknüpfung zuzustimmen. Sobald dies geschehen ist, können die weiteren Personen die App vollständig nutzen.
Erst fahren, dann zahlen – ganz bequem per Abbuchung vom Konto. Zur genauen Prüfung enthält Ihre Rechnung eine detaillierte Fahrtenübersicht. Diese erhalten Sie monatlich bei einem Rechnungsbetrag von mindestens 10,– €, ansonsten spätestens quartalsweise. Sie erhalten mit Ihrer Rechnung eine transparente und exakt nachvollziehbare Fahrtenübersicht.
Die Abrechnung erfolgt monatlich bei einem Rechnungsvolumen von mind. 10,– Euro, spätestens jedoch zum Quartalsende. Mit Ihrer Rechnung erhalten Sie eine transparente und exakt nachvollziehbare Fahrtenübersicht. Frühestens 2 Tage nach Rechnungsstellung und Versand der Rechnung per Post oder E-Mail wird der Rechnungsbetrag fällig und per Lastschrift nicht vor dem 15. des Monats eingezogen. Einwände und Reklamationen müssen innerhalb von 6 Wochen schriftlich gegenüber dem Vertragspartner oder dem VBN geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird das BOB-Ticket unverzüglich für die weitere Nutzung gesperrt und bei Ausbleiben des Zahlungseingangs das Vertragsverhältnis fristlos gekündigt. Kann der monatliche bzw. quartalsweise errechnete Betrag nicht eingezogen werden, wird für jede nicht eingelöste Lastschrift ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 4,– € zuzgl. zu den gängigen Bankspesen erhoben.
Die mit BOB durchgeführten Fahrten werden täglich erfasst. Auf dieser Basis wird nachträglich je Karte der günstigste Preis pro Tag (TagesTicket, NachtTicket und Fahrrad-TagesTicket) berechnet. Hierbei werden 4er-Tickets, 10er-SchülerTickets (BSAG und Bremerhaven Bus), Kinder-EinzelTickets, FahrradTickets sowie die KurzstreckenTickets berücksichtigt. 1. Klasse-Zuschläge (4er-Ticket) sowie AnschlussTickets werden bei der Tagesbestpreisabrechnung nicht berücksichtigt und gesondert berechnet. Einige Rechenbeispiele können Sie dem BOB-Faltblatt, das Sie hier aufrufen können, entnehmen. Eine weitere Optimierung auf 7-TageTickets beziehungsweise MonatsTickets erfolgt nicht.
Sie können beide Varianten nutzen. Die BOB-App kann als Zusatz oder als Alternative zur bisherigen BOB-Chipkarte verwendet werden. Somit können Sie selbst entscheiden mit welcher Variante Sie mobil sein wollen. Auch hier gilt: Jede Chipkarte oder BOB-App wird separat abgerechnet.
Sollte z. B. Ihr Akku vor oder während des Fahrtantritts den Geist aufgeben, sind Sie dazu verpflichtet sich über einen anderen Vertriebsweg ein Ticket zu kaufen. Anderenfalls wird bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Für die BOB-App gilt, dass die gebuchte Fahrt auf dem betriebsbereiten Mobiltelefon während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Prüfpersonal vorzuzeigen und ggf. das Mobiltelefon auszuhändigen ist. Die Anzeige von Screenshots oder ähnliches ist nicht zulässig; das Ticket muss in der BOB-App vorgezeigt werden.
Erstattung von Fahrten (z. B. bei Fahrtausfall) sind beim jeweiligen Verkehrsunternehmen, mit dessen Verkehrsmittel die Fahrt durchgeführt werden sollte, zu beantragen. Einwände und Reklamationen bzgl. der Rechnung sind innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen (s.a. §10 Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VBN).
Die Tickets vollständig abgeschlossener Bestellvorgänge sind in der BOB-App auch offline verfügbar, sofern diese noch gültig sind.
Anders als bei der BOB-Chipkarte, muss bei der BOB-App die Fahrt bereits vor dem Betreten des Fahrzeuges gebucht werden. Die BOB-Chipkarten-Nutzer*innen sind dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass Sie entweder an stationären Automaten oder unverzüglich nach Betreten des Fahrzeuges ein gültiges Ticket buchen und dieses über die gesamte Fahrtdauer zur Verfügung steht.
Grundsätzlich gilt BOB in allen VBN-Verkehrsmitteln. BOB-Fahrten sind mit der BOB-Chipkarte an den Automaten folgender Verkehrsunternehmen buchbar: BSAG Buchbar an den Ticketautomaten in den BSAG-Fahrzeugen sowie an den BSAG-Haltestellen: Domsheide, Use Akschen, Schüsselkorb, Herdentor, Hauptbahnhof, Am Brill, Obernstraße, Schweizer Eck, Huckelriede, Flughafen, Roland-Center, Bahnhof Vegesack, Gröpelingen und Bahnhof Blumenthal. BREMERHAVEN BUS Buchbar am Ticketterminal im Fahrzeug oder vor dem Kundencenter am Bremerhavener Hauptbahnhof und im Kundencenter. DB Regio Buchbar am Ticketterminal an folgenden Bahnhöfen: Achim, Augustfehn, Barnstorf, Diepholz, Dörverden, Eystrup, Lemförde, Verden und Westerstede-Ocholt. NordWestBahn/Regio-S-Bahn Im Regio-S-Bahn- und Weser-Ems-Netz buchen Sie BOB an den Automaten auf den Bahnsteigen beziehungsweise in der Bahnhofsvorhalle. VWG Buchbar am Ticketterminal im Fahrzeug oder in den Kundencentern am Lappan und am ZOB. metronom Buchbar am Ticketautomaten an den Bahnhöfen Bremen-Oberneuland, Sagehorn, Ottersberg, Sottrum und Rotenburg (Wümme).
Am BOB-Automaten Ziel und Personenanzahl wählen, Karte einstecken oder vor den Leser halten, fertig! BOB speichert Ihre Fahrt auf der BOB-Karte und am BOB-Automaten und bucht den entsprechenden Betrag später ganz bequem vom Konto ab.
Und ob! Sie können das Ticket auch mit mehreren Personen nutzen (maximal 9 Erwachsene und 9 Kinder).
Ja, pro Fahrt-Buchung kann man mit dem BOB-Ticket bis zu zwei Fahrräder buchen. Bitte beachten Sie, dass jeder Fahrgast nur ein Fahrrad mitnehmen darf.
Der Verlust Ihrer Karte oder Ihres Handys ist bei Ihrem betreuenden Verkehrsunternehmen zu melden. Kontaktdaten zu dem entsprechenden Verkehrsunternehmen können Sie dem Reiter »Die Partner« entnehmen. Alternativ steht Ihnen die 24h-Hotline des VBN unter 0421/59 60 59 zur Verfügung. Die jeweilige Karte bzw. das Handy, welches über die BOB-App registriert ist, wird sofort für BOB gesperrt. Eine Berechnung von Fahrten, die nach der Verlustmeldung noch gespeichert werden, erfolgt nicht. Eine Sperrung des BOB-Tickets bzw. des Handys, welches über die BOB-App registriert ist, ist aus anderen Gründen jederzeit möglich. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte (BOB-Chipkarte) wird eine Gebühr in Höhe von 10,– € erhoben und mit der nächsten Rechnung eingezogen. Die Registrierung eines weiteren/neuen Handys (digitale Karten) zur Nutzung der BOB-App ist kostenlos.
Der BOB-Vertrag muss nicht verlängert werden. Bei Ablauf der Gültigkeit Ihrer BOB-Chipkarte wird das Sie betreuende Verkehrsunternehmen (Bremer Straßenbahn AG, BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg) automatisch eine neue BOB-Chipkarte verschicken. Diese wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer alten Karte zur Verfügung gestellt.
Die Bremer Straßenbahn AG – seit 140 Jahren ist sie Teil der Stadt und bringt Jahr für Jahr über 100 Millionen Menschen bequem, pünktlich und sicher an ihr Ziel. Dafür sind täglich über 300 Fahrzeuge – moderne Straßenbahnen und Busse – im Einsatz und sorgen so für umweltfreundliche Mobilität. Infoblatt Bremen
E-Mail: bob@bsag.de Telefon: 0421 5596-666 www.bsag.de
BREMERHAVEN BUS bewegt die Menschen in der Stadt: auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen, zur Disco – und wieder zurück. Dabei stellt das kommunale Unternehmen nicht nur ein Angebot bereit, das sich an den Wünschen der Fahrgäste in der Seestadt orientiert, sondern erfüllt auch höchste Umweltstandards. Infoblatt Bremerhaven
E-Mail: bob@bremerhavenbus.de Telefon: 0471 3003-262 www.bremerhavenbus.de
Die Verkehr und Wasser GmbH, kurz genannt VWG, steht für Mobilität in Oldenburg und der Region. Service und kompetente Beratung, ein bürgerfreundliches Fahrplanangebot, schnelle Verbindungen, Pünktlichkeit, moderne Fahrzeuge und Haltestellen – das sind die Qualitätsmerkmale. Infoblatt Oldenburg
E-Mail: bob@vwg.de Telefon: 0441 93 66-800 www.vwg.de
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